Da die VW-Bank in ihren Kfz-Darlehensverträgen Kunden nicht ausreichend aufgeklärt hat, kann ein Kläger nun seinen Gebrauchtwagen, mit dem er 70.000 km gefahren ist, kostenlos zurückgeben – und erhält sämtliche Raten erstattet. Das Landgericht Ravensburg hat mit seiner aktuellen Entscheidung (Az. 2 O 259/17) ein Urteil im Sinne des Verbraucherschutzes gefällt und damit die Tendenz […]